DER LIEFERKETTEN-CHECK
Die effiziente Dokumentation zur Erfüllung des LkSG.
Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), für Unternehmen mit Beschäftigten ab 3.000 Arbeitnehmer/innen mit Wirkung zum 01.01. 2023 sowie ab 1.000 Mitarbeitenden zum 01.01.2024, kommt auf viele Unternehmen eine neue Herausforderung und Regulatorik zu.
Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten sowie den hohen zeitlichen und personellen Aufwand zu minimieren, bietet die INTAREG AG eine digitale Unterstützung an. Der digitale Lieferketten-Check der INTAREG AG ermöglicht es Ihnen, die Kosten und den Zeitaufwand einer Plausibilitätsprüfung entlang der Lieferketten spürbar zu reduzieren. Zudem lässt sich die CO2-Bilanz durch den digitalen Prozess deutlich verbessern.
Der digitale und rechtsichere Check ermöglicht eine Überprüfung des aktuellen Zustands eines Zulieferbetriebes, seines Standortes sowie die Identifizierung eines etwaigen Optimierungsbedarfs in Echtzeit. Die Erfüllung der Anforderungen des LkSG werden dadurch mit maximaler Effizienz und Transparenz unterstützt bei gleichzeitiger Schonung von Kosten und Ressourcen.
Das Intareg Dokument beinhaltet:
- Objektdaten
- Informationen mit GEO-Daten über den Zustand und Standort eines Zulieferbetriebes innerhalb der Lieferkette.
- Übersichtliche Darstellung aller Daten und Bilder auf einen Blick im Check-Ergebnis.
- Offene Schnittstelle
- Bei Bedarf ist die einfache Datenübermittlung für weiterführende Gutachten möglich.
So einfach kann Digitalisierung heute sein.
Der Digitale Lieferketten-Check von Intareg - mit maximaler Effizienz und Transparenz.
So profitieren Sie:
- Effizienz
- Zeit- und kostensparende digitale Prüfung.
- Kein Prüfer vor Ort nötig, der Betrieb innerhalb der Lieferkette führt den Check als Erfüllungsgehilfe selbst aus.
- Transparenz
- Transparenz über Zustand und Standort des Betriebes mit GEO-Daten zu jedem beliebig wählbaren Zeitpunkt.
- Rechtssicherheit
- Unterstützung zur Erfüllung der im LkSG geforderten Dokumentations- und Berichtspflicht.
- Prüfung durch Intareg als neutralem Dritten.